Elisa Leipold

Elisa Leipold

„Als Rechtsanwältin steht für mich der persönliche Erfolg meiner Mandanten im Vordergrund. Hierfür sind nicht ausschließlich Expertise, strategisches Handeln und Engagement erforderlich, sondern auch die Berücksichtigung der persönlichen Belange der Arbeitnehmer.“

Frau Leipold berät Mandanten bundesweit in allen Angelegenheiten des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts. Ein Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts. Sie begleitet diese als Sachverständige bei Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen und vertritt sie in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.

„Mein Anliegen ist es, ein echtes Kräftegleichgewicht zwischen den Betriebsparteien sicherzustellen und nachhaltige Lösungen für alle Beteiligten zu finden.“

  Arbeitnehmer berät Frau Leipold in sämtlichen Angelegenheiten, die mit der Begründung, Durchführung oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Zusammenhang stehen. Neben der Vertretung von Arbeitnehmern in Kündigungsschutzprozessen liegt ein Schwerpunkt hierbei insbesondere in der Vertragsgestaltung (bspw. Aufhebungsvereinbarungen).  Zusätzlich zu ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist Frau Leipold als Referentin zu allen individual- und kollektivrechtlichen Themen tätig.

Frau Leipold studierte Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im Arbeits- und Sozialrecht an den Universitäten Würzburg und Helsinki. Nach ihrem Referendariat in Berlin wurde sie im Jahr 2021 als Rechtsanwältin zugelassen und unterstützt seitdem das Team Schwegler Rechtsanwälte in Berlin.

Kontakt Elisa Leipold

leipold@schwegler-rae.de

Mitarbeiterin:

Ina Bruch

Tel. 030 / 44 01 37-28


Veröffentlichungen Elisa Leipold

Keine wirksame Betriebsvereinbarung ohne Beschluss des Betriebsrats in: Betriebsrat und Recht 2022, 450-454, mit Dr. Lars Weinbrenner

Mitbestimmung des Betriebsrats beim mobilen Arbeiten, mit Dr. Lars Weinbrenner, in: Betriebsrat und Recht 2022, S. 147 - 151

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