Kündigungsschutz
Der Arbeitsplatz ist für die meisten Menschen die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz und daher für den einzelnen Arbeitnehmer von herausragender Bedeutung.
Aus diesem Grund ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nur dann wirksam, wenn bestimmte – durch Gesetz und arbeitsgerichtliche Rechtsprechung – festgelegten Gründe vorliegen und zwingende Formvorschriften eingehalten wurden.
Sieht sich der Arbeitnehmer mit einer Kündigung konfrontiert, stellen sich für ihn daher oft schwer überschaubare Rechtsfragen.
Ist diese Kündigung überhaupt wirksam? Wie gehe ich am besten gegen die ausgesprochene Kündigung vor? Sind bestimmte rechtliche Vorgaben zu beachten? Habe ich einen Anspruch auf Abfindung?
Aufgrund der mittlerweile äußerst ausdifferenzierten und damit komplexen Rechtslage und dem beim Arbeitgeber im Regelfall vorhandenen Wissensvorsprung empfiehlt es sich, nach Erhalt der Kündigung schnellstmöglich mit einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt über das zweckmäßige Vorgehen zu sprechen.

Mitglieder des Teams Kündigungsschutz
Yvonne Reinartz
Dr. Michael Schwegler
Simone Rohs
Dr. Alexander Metz
Dr. Herbert Grimberg
Michael Merzhäuser
Sebastian Kolb
Dr. Sascha Lerch
Heike Merzhäuser
Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin
Dr. Lars Weinbrenner
Hans-Otto Umlandt
Dario Dell' Anna
Patrick Kessler
Katharina Warczinski (geb. Portnjagin)
Dr. Michael Bachner
Peter Gerhardt
Ariane Mandalka
Büro Oldenburg:
Hajo A. Köhler
Jürgen Oehlmann