„Mein Ziel ist es, gemeinsam mit meinen Mandanten juristisch tragfähige Lösungsansätze zu entwickeln, die nicht nur heute, sondern auch zukünftig jedem Praxistest standhalten.“
Dr. Weinbrenner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist ausschließlich für Arbeitnehmer und deren Interessenvertretungen tätig.
Bundesweit berät er insbesondere Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte sowie Gewerkschaften. Er begleitet diese bei Verhandlungen (z.B. Interessenausgleich und Sozialplan) oder übernimmt die juristische Prüfung von Betriebsvereinbarungen (u.a. Arbeitszeit, Datenschutz) oder sonstigen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Arbeitnehmer berät er im gesamten Spektrum arbeitsrechtlicher Problemstellungen. Ein Schwerpunkt liegt bei der Vertragsgestaltung (bspw. Aufhebungsverträge).
Darüber hinaus ist er ein versierter Prozessvertreter an allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie beim Bundesarbeitsgericht.
Er ist zudem bundesweit als Referent für arbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Schulungen gefragt.
Dr. Weinbrenner studierte in Freiburg im Breisgau mit einem Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung Rechtswissenschaft. Das erste Staatsexamen mit dem Wahlfach Kollektives Arbeitsrecht schloss er mit Prädikat ab.
Während seines Referendariats in Berlin mit Stationen beim Arbeitsgericht Berlin und beim Bundesministerium der Justiz arbeitete er bereits für die Kanzlei. Das zweite Staatsexamen mit dem Wahlfach Arbeitsrecht absolvierte er wiederum mit Prädikat.
Anschließend schrieb er seine arbeitsrechtliche Doktorarbeit mit einem Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung an der Freien Universität Berlin zum Thema „Der Sonderkündigungsschutz im Pflegezeitgesetz“.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit veröffentlicht er regelmäßig Beiträge in arbeitsrechtlichen Zeitschriften und Büchern, insbesondere zu Fragestellungen des Betriebsverfassungsrechts.