Jörn A. Broschat

„Mein Anliegen ist es, den Mandanten als Anwalt in allen Lagen des Arbeitsrechts zur Seite zu stehen und das strukturelle Ungleichgewicht der Parteien durch Expertise, strategisches Handeln und Engagement auszugleichen.“
Rechtsanwalt Jörn A. Broschat berät Mandanten beratend und forensisch in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts im gesamten Bundesgebiet und in allen Instanzen.
Ein Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist die Vertretung von Arbeitnehmern in sämtlichen Angelegenheiten, die mit der Begründung, Durchführung oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen zusammenhängen. Daneben berät und vertritt Jörn A. Broschat Betriebsräte in Fragen rund um die Betriebsverfassung. Hierbei führt er regelmäßig Verhandlungen mit Arbeitgebern und setzt die Rechte der Interessenvertretungen notfalls auch gerichtlich durch. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Entwicklung und Begleitung von betrieblichen Regelungen im Rahmen von Betriebsvereinbarungen. Neben der anwaltlichen Tätigkeit ist er zudem als Referent für Betriebsräte zu allen individual- und kollektivrechtlichen Themen tätig.
Die Tätigkeit als Rechtsanwalt basiert für Jörn A. Broschat auf einer starken persönlichen Überzeugung. Als Referenz dient ihm auch die Definition, welche in der Berufsordnung für Rechtsanwälte beschrieben ist: „Die Freiheitsrechte des Rechtsanwalts gewährleisten die Teilhabe des Bürgers am Recht. Seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.“
Nach der Realschulausbildung in Oldenburg (Niedersachsen) begann Jörn A. Broschat zunächst eine Ausbildung als Raumausstatter und arbeitete danach u.a. als Tellerwäscher, in Großmärkten, Einzelhandelsketten, im Callcenter, als Postbote sowie im Konzert- & Eventbereich. Er erlangte 2008 in Köln auf dem zweiten Bildungsweg die allgemeine Hochschulreife.
Anschließend absolvierte Jörn A. Broschat von 2008 bis 2013 seine juristische Ausbildung an der Universität Köln. Hier studierte er im Schwerpunkt Arbeitsrecht bei Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Preis. Daran anknüpfend studierte er an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) den Masterstudiengang Europäisches Wirtschaftsrecht (LL.M.). Er belegte hier den Schwerpunkt Europäisches Arbeitsrecht bei Frau Prof. Dr. Eva Kocher.
Den juristischen Vorbereitungsdient absolvierte er von 2014 bis 2016 in Potsdam und Berlin, u.a. mit Station im Arbeitsministerium Brandenburg im Referat für Grundsatzfragen und Tarifrecht. Nach einer Tätigkeit als Spezialist für Beschäftigungsbedingungen bei der DB AG wurde Jörn A. Broschat 2019 als Rechtsanwalt zugelassen und trat in die Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte ein.
Kontakt Jörn A. Broschat
Mitarbeiterin:
Insa Bruns