DüsseldorfStefan Dieker

Stefan Dieker

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„Die Mitbestimmung eröffnet häufig Wege aus Krisensituationen. Aus diesem Grund setze ich mich für mehr Mitbestimmung in Betrieben ein.“

Rechtsanwalt Dieker ist auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts tätig. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts. Darüber hinaus berät er Arbeitnehmer individualrechtlich zu sämtlichen arbeitsrechtlichen Themen, insbesondere in Trennungssituationen (bspw. außerordentliche und ordentliche Kündigung, Änderungskündigung, Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag).

„Betriebsräte und Arbeitnehmer sehen sich zunehmend einem strukturellen Ungleichgewicht ausgesetzt, indem Arbeitgeber insbesondere auf interne Rechtsabteilungen bzw. hochspezialisierte Kanzleien zugreifen, um sich hierdurch einen Vorsprung in Verhandlungen zu verschaffen. Mein Ziel ist es, diesem strukturellen Ungleichgewicht mit Kompetenz und Engagement entgegenzutreten, damit die Rechte der arbeitenden Menschen effektiv gewahrt werden können.“

Herr Rechtsanwalt Dieker studierte von Oktober 2009 bis September 2015 Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. Während seines Studiums legte er bereits seinen Schwerpunkt auf das Arbeitsrecht und wählte den Schwerpunktbereich „Arbeits- und Sozialordnung“, der neben der vertieften Ausbildung im Arbeitsrecht auch Bezüge zum Sozialrecht aufweist. Anschließend absolvierte er das Referendariat am Landgericht Bielefeld und hat seine arbeitsrechtlichen Kenntnisse im Rahmen der Anwalts- und Wahlstation weiter vertieft.

Nach einer Tätigkeit in einer wirtschaftlich ausgerichteten Anwaltskanzlei ist Herr Rechtsanwalt Dieker seit Oktober 2020 Mitglied der Kanzlei schwegler rechtsanwälte am Standort Düsseldorf. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er auch bundesweit als Referent für arbeitsrechtliche Themen tätig.

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