Dr. Michael Bachner
Partner
„Beim Skifahren sind nicht nur hohes Reaktionsvermögen und gute Technik wichtig; Erfolg hat am Ende nur derjenige, der auch vorausschauend fährt.“
Dr. Michael Bachner hat im Rahmen tiefgreifender Unternehmens- und Konzernumstrukturierungen durch seine vorausschauende Beratungstätigkeit gemeinsam mit den Betriebsräten für Vereinbarungen gesorgt, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch auf lange Sicht nützen. Er versteht sich durchweg als Berater des Betriebsrats. Und als solcher hat er nicht nur die kurzfristigen, auf den jeweiligen Fall bezogenen Interessen des Betriebsrats und der Belegschaft im Blick, sondern auch die mittel- und langfristigen Perspektiven.
Im Mittelpunkt seiner Arbeit stehen die Betriebsverfassung und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, z.B. bei Interessenausgleich und (Transfer)Sozialplan, Arbeitszeitvereinbarungen, Vergütungssystemen, oder IT-Systemen oder der Vergütung von Mitgliedern des Betriebsrats.
„Unter den möglichen Lösungsalternativen versuche ich gemeinsam mit dem Betriebsrat diejenige auszuwählen, die nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft trägt“, sagt Michael Bachner und fügt hinzu: „Eine gute anwaltliche Beratung ist deshalb – im kollektiven Arbeitsrecht ganz besonders – immer Strategieberatung mit dem Ziel einer möglichst umfassenden, ganzheitlichen und auf die Zukunft gerichteten Lösung.“ In diesem Sinne war Michael Bachner bereits mehrfach und erfolgreich an der Entwicklung möglichst sozialverträglicher Vereinbarungen rund um die Umstrukturierung von Unternehmen in den unterschiedlichsten Branchen, auch durch Gründung von Transfergesellschaften, beteiligt. Dabei legt er Wert darauf, dass er auch auf Arbeitgeberseite als Verhandlungspartner anerkannt ist. Er handelt nach der Maxime, dass „man sich bekanntlich meist zweimal im Leben sieht, Betriebsräte und Arbeitgeber oft sogar täglich.“
Michael Bachner ist Herausgeber und Mitautor eines Handkommentars zum BetrVG und auch im Übrigen durch zahlreiche Veröffentlichungen zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats hervorgetreten. Er ist gefragter Referent zu kollektivarbeits-rechtlichen Fragestellungen: „Betriebsräte brauchen fundiertes rechtliches Basiswissen, um als Interessenmanager der Beschäftigen möglichst gute Ergebnisse erzielen zu können“. Das gilt aus seiner Sicht auch für den Bereich der Unternehmensmitbestimmung; dort berät und schult Michael Bachner häufig auch Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld von Michael Bachner ist die Beratung von Sportlern. Er arbeitet seit Jahren regelmäßig für den Bund Deutscher Fußballlehrer. Durch ihn entstand die Kooperation zwischen dem BDFL und der Kanzlei schwegler rechtsanwälte.