Wir vertreten Arbeitnehmer und Führungskräfte in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Dies umfasst neben der Beratung insbesondere die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung ihrer Rechte vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
Unser langjähriges Tätigkeitsspektrum reicht von der Gestaltung des Arbeitsvertrages über die Durchsetzung von Ansprüchen im laufenden Arbeitsverhältnis bis zur Unterstützung bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Insbesondere in Kündigungsschutzprozessen kommt unseren Mandanten dabei unsere besondere Expertise aus der Beratung von Betriebsräten bei komplexen Personalabbaumaßnahmen zugute. Führungskräfte benötigen oft eine spezialisierte rechtliche Unterstützung. Auch diesen bieten wir maßgeschneiderte Beratungs- und Vertretungsleistungen in allen arbeitsrechtlichen Belangen an.