Beteiligung und Mitbestimmung im Betrieb

Beratung und Vertretung von Betriebsräten

Wir stehen Betriebsräten auf allen Ebenen – örtlichen Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten und Konzernbetriebsräten – in allen Angelegenheiten des kollektiven Arbeitsrechts zur Seite. Zu vielen unserer Mandanten bestehen langjährige Beziehungen. Dies ermöglicht eine gute Kenntnis der jeweiligen Unternehmen und eine vertrauensvolle, effiziente und qualitativ hochwertige Beratung.

Neben der Tätigkeit als Berater bei Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen oder als Prozessführer vor Arbeitsgerichten unterstützen wir Betriebsräte in Einigungsstellen und als Referenten.

Besondere Erfahrung haben wir dabei in der Unterstützung von Betriebsräten bei umfangreichen Reorganisationsmaßnahmen von Unternehmen oder der Einführung neuer Arbeitsmethoden sowie bei Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen, z.B. beim Personalabbau oder der Schließung/Verlegung von Betrieben.

Durch unsere langjährige Tätigkeit auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts profitieren Betriebsräte von unserem umfangreichen rechtlichen und strategischen Know-How.

Zum Kern unseres Beratungsfeldes gehören folgende typische Tätigkeitsfelder:

Begleitung von Mitbestimmungsgremien
  • Erstmalige Bildung von Betriebsräten und Unterstützung bei der Betriebsratswahl
  • Bildung Europäischer Betriebsräte (EBRG, Konzipierung passgenauer Betriebsratsstrukturen)
  • Wahlen zu mitbestimmten Aufsichtsratsgremien
  • Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
  • Durchsetzung von Freistellungen
  • Binnenorganisation der Gremien
  • Klärung von Zuständigkeitsfragen
Soziale Angelegenheiten
  • Dienst- und Schichtplanung
  • Konzeption passgenauer Arbeitszeitmodelle
  • Moderne Arbeitsformen (New Work, agiles und mobiles Arbeiten)
  • Technische Einrichtungen und IT-Systeme
  • Einführung von Künstlicher Intelligenz
  • Betriebliche Vergütungssysteme
  • Betrieblicher Gesundheitsschutz
  • Mitarbeiterbeurteilungssysteme
Personelle Angelegenheiten
  • Allgemeine personellen Angelegenheiten (Personalplanung, Beschäftigungssicherung, Auswahlrichtlinien)
  • Personelle Einzelmaßnahmen (Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungsfragen)
  • Umgang mit Kündigungen
  • Umgang mit Leiharbeitnehmern
  • Auskunftsansprüche
Wirtschaftliche Angelegenheiten
  • Einführung von besonderen Unternehmensformen (Matrixstrukturen)
  • Personalabbau
  • Out- und Insourcing und Betriebsübergänge
  • Umstrukturierungen
  • Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan
Betrieblicher Datenschutz
  • Bewertung und Einführung komplexer IT-Systeme
  • Ausgestaltung des betrieblichen Datenschutzes
  • Mitbestimmter Umgang mit künstlicher Intelligenz
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DÜSSELDORF

Bahnstraße 16,
02 11 / 300 43-0
02 11 / 300 43-499

FRANKFURT

Berliner Straße 44,
069 / 21 65 99-0
069 / 21 65 99-18

BERLIN

Unter den Linden 12,
030 / 44 01 37-0
030 / 44 01 37-12

OLDENBURG

Am Festungsgraben 45,
04 41 / 380 38 98-0
04 41 / 380 38 98-99

MÜNCHEN

Maximilianstraße 54,
089 / 2323 629-0
089 / 2323 629-69