Wir stehen Betriebsräten auf allen Ebenen – örtlichen Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten und Konzernbetriebsräten – in allen Angelegenheiten des kollektiven Arbeitsrechts zur Seite. Zu vielen unserer Mandanten bestehen langjährige Beziehungen. Dies ermöglicht eine gute Kenntnis der jeweiligen Unternehmen und eine vertrauensvolle, effiziente und qualitativ hochwertige Beratung.
Neben der Tätigkeit als Berater bei Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen oder als Prozessführer vor Arbeitsgerichten unterstützen wir Betriebsräte in Einigungsstellen und als Referenten.
Besondere Erfahrung haben wir dabei in der Unterstützung von Betriebsräten bei umfangreichen Reorganisationsmaßnahmen von Unternehmen oder der Einführung neuer Arbeitsmethoden sowie bei Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen, z.B. beim Personalabbau oder der Schließung/Verlegung von Betrieben.
Durch unsere langjährige Tätigkeit auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts profitieren Betriebsräte von unserem umfangreichen rechtlichen und strategischen Know-How.
Zum Kern unseres Beratungsfeldes gehören folgende typische Tätigkeitsfelder: