Sebastian Kolb
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Sebastian Kolb ist seit über 20 Jahren im Arbeitnehmerarbeitsrecht tätig.
Er berät und unterstützt im Rahmen seiner Tätigkeit deutschlandweit Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte, Konzernbetriebsräte in kollektivrechtlichen Angelegenheiten z.B. bei Verhandlung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen, Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan, arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und in der Einigungsstelle sowie Arbeitnehmer in Individualrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Kündigungsschutzklagen). Sein Spezialgebiet ist die sachverständige Unterstützung von Arbeitnehmervertretungen bei der Regelung der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG einschließlich Mitarbeiterdatenschutz in betriebs-, unternehmens- und konzernweiten Sachverhalten. Gegenstand bei dieser Tätigkeit sind regelmäßig Dienstplansoftware, ERP-Systeme, ACD-Anlagen/Systeme, CRM-Systeme (Customer Relationship Management), Ticket-Systeme, Videoüberwachung, Workforce Management Systeme, Systeme zur Arbeitszeiterfassung, Zutrittskontrollen, Kollaborationstools, HCM/Personalmanagement Systeme, Anwendersoftware, Betriebssysteme, Global Data Hubs, Cloud und On-Premise Systeme, E-Mail Programme, Kommunikationstools (Videokonferenz, Chat), KI Systeme, Krankenhausinformationssysteme, betriebliches Intranet sowie Security Software (Endpointprotection, SIEM, Firewall) sowie Rahmenbetriebsvereinbarungen für EDV-Systeme/Datenschutz.
Rechtsanwalt Sebastian Kolb große Erfahrung mit Verhandlungssituationen in Einigungsstellen und in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren. Aus seiner Sicht ist es in den für die Betriebsparteien oft schwierigen und komplexen Sachverhalten des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG neben den Verhandlungen von Vereinbarungen oft auch notwendig, begleitend arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren gegen den Arbeitgeber zu führen. Wichtig ist für ihn, dass kollektive Regelungen zur Anwendung von Computersystemen einen angemessenen und effektiven Schutz für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor unzulässiger Leistungs- und Verhaltenskontrolle darstellen, die gleichzeitig auch einer den betrieblichen Interessen dienende Nutzung des Systems nicht entgegenstehen. Wobei zu beachten ist, dass Arbeitnehmer im Arbeitsumfeld besonders schutzbedürftig sind, da Sie zwingend mit der Software des Arbeitgebers arbeiten müssen. Neue Herausforderungen stellen dabei für die Gremien die immer komplexeren Programme sowie das zu erwartende Ansteigen des Einsatzes von Künstlichen Intelligenzen dar. Um im Rahmen von Verhandlungen den richtigen Blick auf technische Systeme und deren Anwendungsmöglichkeiten einschließlich der Möglichkeiten für Leistungs- und Verhaltenskontrollen zu behalten und diese Systeme auch so konkret und abschließend wie möglich regeln zu können, arbeitet Sebastian Kolb mit erfahrenen technischen Sachverständigen zusammen.
Für den Fall, dass Arbeitgeber mitbestimmungswidrig Systeme einführen und/oder Verhandlungen für Betriebsvereinbarungen mit dem Gremium vereiteln, steht er als Verfahrensbevollmächtigter zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen und Verhandlungsansprüchen vor dem Arbeitsgericht bis hin zur Einsetzung der Einigungsstelle zur Verfügung. Dabei ist zu bedenken, dass Arbeitgeber, die sich nicht an die gesetzlichen Regelungen der zwingenden Mitbestimmung halten, möglicherweise auch wenig Zurückhaltung zeigen, die mitbestimmungswidrig eingeführten Systeme zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle zu nutzen. Suchen Sie als Gremium nach einem Sachverständigen, Verfahrensbevollmächtigtem und/oder einen Beisitzer für eine Einigungsstelle mit ausgeprägten juristischen Kompetenzen und Erfahrung in Sachen Mitbestimmung und Datenschutz – Beachtung von DSGVO und BDSG – sind, sind Sie bei Sebastian Kolb genau richtig.