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Patrick Kessler

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Betriebsräte stehen heute vor komplexen Entscheidungen: Moderne Arbeitszeitmodelle, digitale Steuerungssysteme, KI-Anwendungen, Umstrukturierungen und Personalabbau verändern die betriebliche Arbeitswelt tiefgreifend. Ich unterstütze Betriebsräte dabei, der Arbeitgeberseite auf Augenhöhe zu begegnen und die Interessen der Beschäftigten wirksam durchzusetzen.“

Rechtsanwalt Patrick Kessler ist bundesweit ausschließlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte tätig. Er berät und vertritt seine Mandantinnen und Mandanten außergerichtlich, in Einigungsstellen sowie vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung von Betriebsratsgremien beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen, insbesondere zu Arbeitszeitmodellen, Dienstplanung, mobiler Arbeit, Datenschutz, technischen Einrichtungen sowie zum Einsatz von Software, algorithmischen Systemen und Künstlicher Intelligenz im Betrieb. Bei digitalen Transformationsprozessen unterstützt Rechtsanwalt Kessler Betriebsräte dabei, Mitbestimmungsrechte frühzeitig zu erkennen, rechtssicher auszuüben und tragfähige Regelungen für die Beschäftigten zu erreichen.

„Betriebsräte müssen oftmals kurzfristig Konflikte lösen und zugleich die langfristigen Folgen für Arbeitsbedingungen, Beschäftigungssicherung und Mitbestimmung im Blick behalten. Gemeinsam mit meinen Mandanten schaffe ich die Rahmenbedingungen dafür, dass Arbeitnehmerinteressen bei unternehmerischen Entscheidungen angemessen berücksichtigt werden.“

Als weiterer Schwerpunkt berät Rechtsanwalt Kessler Betriebsräte umfassend bei Betriebsänderungen, Betriebsübergängen, Outsourcing, Umstrukturierungen sowie bei Personalabbaumaßnahmen. Im Mittelpunkt stehen die strategische Vorbereitung und Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan sowie die Sicherung von Beschäftigung, Qualifizierung und fairen Ausgleichsregelungen. Hinzu kommen arbeitsrechtliche Bezüge zum Gesellschafts- und Mitbestimmungsrecht, insbesondere bei unternehmerischen Entscheidungen mit Auswirkungen auf Belegschaft und betriebliche Mitbestimmung.

Viele der von Rechtsanwalt Kessler beratenen Betriebsräte kommen aus großen Handels- und Dienstleistungskonzernen, Stadtwerken, Verkehrsbetrieben, der Gesundheitswirtschaft, der Logistik sowie aus Technologie- und IT-Unternehmen. Besondere Erfahrung hat er in der Beratung zu Arbeitszeitfragen, digitalen Transformationsprozessen, technischen Einrichtungen, KI-Anwendungen und betrieblichen Umstrukturierungen. Bei der Beratung englischsprachiger Mandanten kommen dem Deutschbriten zudem seine verhandlungssicheren Kenntnisse der englischen Rechtssprache zugute.

Rechtsanwalt Patrick Kessler wurde in Esslingen am Neckar geboren. Er studierte mit einem Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung Rechtswissenschaften in Tübingen, London und Berlin. Anschließend absolvierte er sein Referendariat am Kammergericht Berlin mit Stationen in Stuttgart und Ho-Chi-Minh-Stadt. Beide Staatsexamina schloss er mit Prädikat ab. Seit 2016 ist er bei schwegler rechtsanwälte für Betriebsräte tätig. Im Jahr 2020 wurde Rechtsanwalt Kessler zum Mitglied des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg berufen.

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