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Der Arbeitsplatz ist für die meisten Menschen die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz und daher für den einzelnen Arbeitnehmer von herausragender Bedeutung.
Aus diesem Grund ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nur dann wirksam, wenn bestimmte – durch Gesetz und arbeitsgerichtliche Rechtsprechung –
festgelegten Gründe vorliegen und zwingende Formvorschriften eingehalten wurden.
Sieht sich der Arbeitnehmer mit einer Kündigung konfrontiert, stellen sich für ihn daher oft schwer überschaubare Rechtsfragen.
Ist diese Kündigung überhaupt wirksam? Wie gehe ich am besten gegen die ausgesprochene Kündigung vor? Sind bestimmte rechtliche Vorgaben zu beachten? Habe ich einen Anspruch auf Abfindung?
Aufgrund der mittlerweile äußerst ausdifferenzierten und damit komplexen Rechtslage und dem beim Arbeitgeber im Regelfall vorhandenen Wissensvorsprung empfiehlt es sich, nach Erhalt der Kündigung schnellstmöglichen mit einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt über das zweckmäßige Vorgehen zu sprechen.
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Das richtige Vorgehen richtet sich dabei nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls. So ist es in vielen Fällen ratsam, mittels einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht – unter Einhaltung der zwingenden 3-Wochen-Frist – um den Erhalt des Arbeitsplatzes zu kämpfen.
Gegebenenfalls kann es jedoch noch hilfreicher sein, sich mit dem Arbeitgeber außergerichtlich auf eine Weiterbeschäftigung oder auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung zu einigen, um schnellstmöglich den Weg für die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses frei zu machen. Dabei sind immer wieder auch steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu beachten.
Darüber, wie Sie am besten auf die Ihnen gegenüber ausgesprochene Kündigung reagieren, beraten wir Sie gerne. |
Sie können dabei auf dem Gebiet des Kündigungsschutzes nicht nur auf die kündigungsschutzrechtliche Kompetenz des einzelnen Anwalts, sondern auf das umfangreiche Erfahrungswissen eines ganzen Teams zurückgreifen, das sich auf die Beantwortung arbeitsrechtlicher und damit auch kündigungsschutzrechtlicher Fragen spezialisiert hat. Dessen arbeitsrechtliche Kenntnisse basieren auf der - zum Teil jahrzehntelangen - Beratungs- und Vertretungspraxis und einer stetigen Fortbildung der Teammitglieder.
Mitglieder des Teams Kündigungsschutz
Büro Düsseldorf: Lorenz Schwegler, Felix Laumen,
Yvonne Reinartz,
Dr. Nadine Zeibig,
Dr. Michael Schwegler,
Büro Berlin: Michael Merzhäuser, Ralf Trümner, Gunter Rose, Sebastian Kolb, Dr. Sascha Lerch,
Dr. Enrico Meier, M.A., Karsten Sparchholz,
Dr. Lars Weinbrenner
Büro Frankfurt: Dr. Michael Bachner, Peter Gerhardt
Büro Köln:
Dieter Lenz
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