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Rechtsberatung ist Interessenmanagement. Insbesondere Fragen der betrieblichen Mitbestimmung verlangen nach einer beiderseitig zufriedenstellenden Konfliktlösung, damit die hier erarbeiteten Lösungen längerfristig Bestand haben.
Rechtsanwalt Dr. Meier berät und vertritt Mandanten bundesweit in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. An der Seite von Betriebsräten berät er vor allem im Zusammenhang mit den Verhandlungen und dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Zu seinen weiteren Tätigkeitsschwerpunkten zählen die arbeitsrechtliche Beratung von Arbeitnehmern, die Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen und die Durchführung von Kündigungsschutzverfahren.
"Entscheidende Ansatzpunkte bei der rechtlichen Beratung sind die Interessen des Mandanten. Diese gilt es zu Beginn der beratenden Tätigkeit sorgfältig herauszustellen. Was und vor allem warum will der Mandant dieses oder jenes Ziel erreichen? Meine Aufgabe ist es dann, eine effektive Strategie zu erarbeiten und dem Mandanten die konkreten rechtlichen Möglichkeiten zur Verwirklichung seiner Ziele aufzuzeigen." |
Im Rahmen seiner Vorträge und Schulungen rund um das Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht befasst sich Dr. Meier mit den Mitbestimmungsmöglichkeiten für Betriebsräte, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung betrieblicher Umstrukturierungsmaßnahmen, aber auch mit den "Kniffen" des individuellen Arbeitsrechts.
Werdegang: Grundstudium der Volkswirtschaftslehre an der Freien Universität Berlin (1997 - 1999); Studium der Rechtswissenschaften an der Europa-Universität Viadrina (1. Juristisches Staatsexamen 2004); Referendariat u. a. beim Arbeitsgericht in Berlin (2. Juristisches Staatsexamen 2006); Zulassung zur Anwaltschaft (2006); Absolvent des Masterstudiengangs Mediation der Europa Universität Viadrina (2010); Promotion zum Dr. iur. an der Freien Universität Berlin (2011)
Rechtsanwalt Dr. Meier ist seit 2006 am Standort Berlin bei schneider:schwegler, der heutigen Kanzlei schwegler rechtsanwälte tätig. |
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Dr. Enrico Meier, M.A. Rechtsanwalt
Mitarbeiterin:

Katy Bemmann
Tel. 030 / 44 01 37-10
Veröffentlichungen
Die unterlassene Änderungskündigung als Unwirksamkeitsgrund der Beendigungskündigung, Peter Lang Verlag, Schriften zum Deutschen und Europäischen Arbeitsrecht, Frankfurt 2011
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