Anwälte

„In der Ruhe liegt die Kraft. Die hole ich mir im Urlaub in Irland."

Nach langjähriger Tätigkeit im Umfeld des Deutschen Gewerkschaftsbundes ist Dieter Lenz der Sache treu geblieben: Immer noch und immer wieder bringt er seine Sachkenntnis rund um Arbeitnehmerfragen in Verfahren ein, die für ganze Gruppen der Arbeitnehmerschaft wegweisend sind.

„Die Interessenwahrung der Arbeitnehmer und ihrer Vertretungen ist ein weites Feld, das ich auch gerne in seiner ganzen Vielfalt bediene. Das ist mir ganz wesentlich.“ sagt Lenz über seine Arbeit. So finden sich unter seinen Mandanten so unterschiedliche Arbeitnehmer, wie Hochschullehrer aber auch LKW-Fahrer, Lehrer ebenso wie Betriebsräte einer bundesweit tätigen Drogeriemarktkette. Die filigrane beamtenrechtliche Auseinandersetzung und andererseits die durchsetzungsorientierte Interessenvertretung gegenüber einem hemdsärmligen Drogisten faszinieren ihn gleicher Weise. „Im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren finde ich die Gelegenheit einer sehr konfliktorientierten Prozessführung, wie sie sonst nur im Strafrecht üblich ist.“, sagt Lenz und lacht.

 

Hinter ihm liegt jetzt die Auseinandersetzung über die Startgutschriften für die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Hier hat Lenz die Verfahren in großer Zahl vom Amtsgericht bis zum Bundesverfassungsgericht begleitet. Die erteilten Startgutschriften wurden, wie von ihm beantragt, wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht für unverbindlich erklärt. "Einen Einzelfall systematisch und unter Berücksichtigung seiner Übertragbarkeit vorzubereiten, das erfordert viel Recherche und Detailarbeit. "Wenn solche Präzedenzfälle jedoch erfolgreich abgeschlossen werden, dann profitieren viele Beschäftigte davon - und das ist, was ich an dieser Seite meines Berufes mag." sagt Lenz, der zudem seit Jahren auf verschiedenen Ebenen in der Fortbildung von Arbeitnehmervertretern tätig ist und hierbei die Betriebsratswahl zu einem seiner Schwerpunkte gemacht hat. In der „heißen Phase“ steht er stets bereit, um Fragen der Wahlvorstände zu beantworten. Auch außerhalb dieser Phasen nutzt er gerne die Gelegenheit Betriebsräte an diversen Hotlines zu betreuen und schnell in kniffligen Fragen eine Lösung zu finden: „Was da alles passiert und kurzfristig geregelt werden muss, das steht in keinem Schulungskonzept.“

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Dieter Lenz
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Veröffentlichungen

Anforderungen an das betriebliche Eingliederungsmanagement, BAG v. 10.12.2009 - 2 AZR 198/09, in: Der Betriebsrat 12/2010, S. 41

Lenz, Meyer, Ratayczak, Ressel, Rudolf, Die Praxis der Jugend- und Auszubildendenvertretung von A bis Z, Bund-Verlag, 5. Auflage 2008

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